Beim Anbieten von erlaubnispflichtigen Waffen müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden.
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Bei erlaubnispflichtigen Schußwaffen muß der Zusatz "EWB erforderlich" sowie Ihr kompletter Name und Ihre Adresse in der Beschreibung angegeben werden (Waffengesetz §35 Abs.1).
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Bei allen Waffen die erst ab 18 Jahren zulässig sind, muß der Zusatz "Frei ab 18 Jahren - Altersnachweis erforderlich" dazugeschrieben werden.
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